Tagesgeldkonto für Kinder

Tagesgeld für Minderjährige


Ein Tagesgeldkonto für Kinder oder Enkelkinder ist eine guter Kompromiss zwischen Flexibilität und Rendite. Die Zinsen für Tagesgeld steigen im Moment wieder.

Einen unabhängigen Vergleich aller Kinder-Tagesgeldkonten finden Sie hier: Tagesgeld für Kinder - Vergleich

Was muss man bei der Eröffnung beachten?

Kinder, Jugendliche bzw. Minderjährige unter 18 Jahren können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein Tagesgeldkonto eröffnen. Viele Banken haben eine vorgefertigte Erklärung, die bei Antragstellung ausgefüllt wird oder die Erklärung ist bereits in das Antragsformular integriert.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen dann nur noch das PostIdent-Verfahren, mit dem die Identität des Antragstellers und der Erziehungsberechtigten überprüft wird, bei ergendeiner Postfiliale kostenlos durchführen.

Tagesgeld für Kinder als Steuerentlastung

Um in der Familie Steuern zu sparen kann man schon frühzeitig Vermögen auf die Kinder oder Enkelkinder übertragen. Wer das Geld auf das Konto einzahlt ist unerheblich. Zu beachten ist, dass die Zinsen auch tatsächlich auf dem Konto des Kindes verbleiben um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Natürlich sollte ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge auf den Namen des Kindes gestellt werden.

Bei Minderjährigen kommt zusätzlich zum Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro, der ab 2009 Sparerpauschbetrag heißt, der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro. Im Moment können Minderjährige demnach 8.465 Euro an Kapitalerträgen erwirtschaften, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Es muss eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden.

Nennenswerte Beträge als Geschenk an die Kinder oder Enkelkinder sollten schriftlich festgehalten werden. Die Schenkungsfreibeträge sind bei eigenen Kindern 400.000 Euro und bei Neffen und Nichten bei 20.000 Euro – jeweils alle zehn Jahre.


Eine Übersicht aller Kinder-Tagesgeldkonten finden Sie hier: Vergleich - Tagesgeld für Kinder