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Besteuerung Festgeld Festgeldvergleich |
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Besteuerung Festgeld - Abgeltungssteuer |

Festgeldvergleich - finden Sie die besten Konditionen für ihr Festgeld
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Bei jeder Geldanlage kommt man irgendwann auch zum Thema Steuern. Eine Investition in Festgeld soll natürlich nicht nur eine möglichst hohe Renditen bringen, sondern zusätzlich auch noch möglichst viel Steuern sparen.
Die Zinsen, die man mit seinem Festgeldkonto erzielt, müssen als Kapitaleinkünfte nach dem Einkommensteuergesetz versteuert werden. Der Festgeld Anbieter behält die Steuer direkt ein und überweist den Betrag an das Finanzamt. Die Abgeltungssteuer beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte.
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich nicht um eine Vorauszahlung sondern die Steuerschuld ist mit der Zahlung der Steuer abgegolten. Die Einführung der Abgeltungssteuer ist demnach insbesondere Personen mit einem hohen individuellen Einkommensteuersatz von Vorteil. Für jemand, dessen Einkommensteuersatz unter 25% liegt, kann der überzahlte Betrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurückgeholt werden. |
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Steuervorteil für Anleger |
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Durch die Abgeltungssteuer werden Anlagen wie Festgeld und Tagesgeld aus steuerlicher Sicht im Vergleich interessanter, weil Dividenden für Aktien mit Einführung der Abgeltungssteuer beispielsweise nicht mehr nach dem Halbeinkünfteverfahren, sondern ebenfalls voll versteuert werden. Auch die Steuerfreiheit auf Kursgewinne, die man nach einem Jahr Haltedauer realisieren konnte, fällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer weg. |
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Nichtveranlagungsbescheinigung |
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Für Studenten, Rentner oder nicht einkommensteuerpflichtige Personen gibt es wie bisher die Möglichkeit zur Befreiung von Steuern auf Kapitalerträge. Dazu füllt man eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) aus, die es kostenlos beim Finanzamt gibt. Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von aktuell 7.664 Euro im Kalenderjahr hat, kann von der Möglichkeit einer Nichtveranlagung gebrauch machen. Wird die Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt positiv bewertet und dann der kontoführenden Bank vorgelegt, werden diese Zinseinkünfte ohne Abzug der Abgeltungssteuer gutgeschrieben. |
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Fazit Besteuerung Festgeld |
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Insgesamt betrachtet ist ein kostenloses Festgeldkonto in Sachen Besteuerung auf jeden Fall eine sehr gute Wahl, zumal in Zukunft die anderen Geldanlagen ihre steuerlichen Privilegien weitestgehend verlieren. Festgeld bedeutet damit hohe Rendite bei größtmöglicher Sicherheit und das bei gleicher Steuerlast wie weitaus risikoreichere Anlagen.
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